Sicherheit

Die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für unsere Mitarbeiter und alle Subunternehmer ist für uns von höchster Priorität. Wir möchten, dass jede Person, die in unserem Werk arbeitet, immer gesund nach Hause zurückkehrt. Deshalb legen wir großen Wert auf alle Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeiter, wie die Identifizierung und das Management von Gefahren, die Einführung von Standards und bewährten Praktiken sowie die Schulung der Mitarbeiter.

Auf dem Gelände des Zementwerks ODRA bewegen wir uns sehr oft mit Fahrzeugen. Um die Sicherheit der Mitarbeiter und Fahrer zu gewährleisten, haben wir Regeln für die Bewegung von Fahrzeugen auf dem Werksgelände eingeführt. Machen Sie sich vor dem Betreten des Zementwerks damit vertraut.

  1. Auf dem Gelände des Zementwerks ODRA müssen die allgemeinen Verkehrsregeln strikt eingehalten werden.

  2. Zulässige Geschwindigkeit - 15 km/h. 15km

  3. Die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit wird durch ein elektronisches Geschwindigkeitsmesssystem erfasst.

  4. Gebot der Nutzung von Abblendlicht oder Tagfahrlicht während der Fahrt.

  5. Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt.

  6. Verbot des Rauchens von Tabakerzeugnissen in Fahrzeugen.

  7. Es ist verboten, Feuerwehrzufahrten und Ein-/Ausfahrten zu Gebäuden durch unbeaufsichtigte Fahrzeuge zu blockieren.

  8. Fahrzeuge, die ohne Aufsicht gelassen werden, müssen den Motor ausgeschaltet und die Handbremse angezogen haben.

  9. Es ist verboten, Fahrzeuge mit Raupenantrieb auf innerbetrieblichen Straßen mit bituminöser Oberfläche zu fahren.

  10. Während des Aufenthalts der Fahrer auf dem Gelände des Zementwerks ist es aufgrund der obligatorischen Fahrpause (Tachographenanzeige) unter anderem verboten, alkoholische Getränke und/oder andere bewusstseinsverändernde Substanzen zu konsumieren oder auf das Werksgelände zu bringen.

    REGELN FÜR LIEFERWAGENFAHRER

  11. Fahrer von Fahrzeugen, die Zement abholen und Rohstoffe sowie Produktionsmaterialien liefern, sind verpflichtet, zu besitzen und zu verwenden:

    • Schutzbrillen;
    • Helm – Fahrer von Tankwagen verwenden einen Helm mit Kinnriemen;
    • Reflektierende Weste;
    • Lange Hosen;
    • Geschlossenes Schuhwerk.ochrona

      Bei Fehlen der oben genannten persönlichen Schutzausrüstung ist das Zementwerk ODRA berechtigt, Konsequenzen gegen den Fahrzeugführer in Form einer Geldstrafe zu ziehen.

      Für das Fehlen einer Warnweste oder Kleidung mit hoher Sichtbarkeit, Helm, Schutzbrillen sowie angemessener Arbeitskleidung – 500 PLN.

      Die Kontrolle des Besitzes von persönlicher Schutzausrüstung durch die Fahrer kann durchgeführt werden von:

    • Spezialist für Arbeitssicherheit und Brandschutz;
    • Produktionsmeister;
    • Aufsichtsinspektor;
    • Mitarbeiter des Zementwerks ODRA, benannt durch den Produktionsdirektor oder den Technischen Direktor.
  12. Es ist verboten, das Werksgelände mit Kindern oder fremden Personen zu betreten.

    ZEMENTVERLADUNG

  13. Tankwagenfahrer müssen vor dem Betreten des Tankwagens die klappbare Barriere anheben.
  14. Während der Verladung von losem Zement darf der Fahrzeugführer den Verladebereich des Terminals nicht verlassen, bis die Verladung abgeschlossen ist.

  15. Es ist verboten, auf dem Verladeplatz näher als 1,5 m an den gelagerten Zementpaletten zu parken.

  16. Während der Verladung von Sackzement sind die Fahrer verpflichtet, den Anweisungen der Mitarbeiter der Produktionsabteilung zu folgen.

  17. Fahrer von Fahrzeugen, die auf die Abholung von Sackzement warten, dürfen sich nicht auf der Verladerampe aufhalten oder sich eigenmächtig auf dem Verladeplatz bewegen.

  18. Während der Verladung von Sackzement (Paletten) sollte der Fahrer neben dem Fahrzeug stehen, an einem Ort, an dem er nicht Gefahren im Zusammenhang mit der Verladung ausgesetzt ist.

    Es ist verboten, dass sich der Fahrer während der Verladung auf der Ladefläche des Fahrzeugs aufhält.

    LIEFERUNG ROHSTOFFE

  19. Fahrer müssen sich beim Entladen vergewissern, dass sich niemand im Entladebereich befindet.

  20. Es ist verboten, mit angehobener Ladefläche nach dem Entladen des Materials zu fahren.

  21. Die alleinige Verantwortung für die sichere Durchführung aller mit dem Entladen verbundenen Tätigkeiten, einschließlich: Anheben und Absenken der Ladefläche, Ausgleichen des Haufens auf der Ladefläche, Reinigen der Seitenwände usw., trägt der Fahrer.

telefon

Wichtige Telefonnummern